Liebe Gäste,
für die Zeit vom 02.11.2020 bis voraussichtlich 10.01.2021 wurde seitens Bund und Länder ein neues Beherbergungsverbot beschlossen.
Gerne haben wir für Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen nachfolgend zusammengefasst:
Was passiert mit meinem geplanten Urlaub in dieser Zeit?
Leider dürfen wir geplante Aufenthalt bis einschließlich 10. Januar nicht durchführen.
Allen betroffenen Buchungen im Reisezeitraum 02.11.2020 – 10.01.2021 bieten wir gerne
eine gebührenfreie Umbuchung oder einen zeitlich unbegrenzten Gutschein für eine spätere Neubuchung an.
Für Geschäftsreisende ist eine Unterbringung in einer unserer Unterkünfte gestattet.
Darf ich ab dem 11.01.2021 trotzdem anreisen?
Alle Buchungen mit Anreise ab dem 11.01.2021 bleiben von dieser Regelung zunächst unberührt.
Im Stornierungsfall gelten zum jetzigen Zeitpunkt unsere Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen laut AGB.
Bitte teilen Sie uns eventuelle Stornierungen/ Umbuchungen schriftlich per E-Mail an info@kuehlungsborn-travel.de mit.
Sie möchten vorsorglich auf Grund der aktuellen Situation stornieren?
Informieren Sie uns bitte, am besten per E-Mail an info@kuehlungsborn-travel.de. Die Stornierung erfolgt auch in diesem Fall laut unseren AGB.
Eine kostenfreie Umbuchung ist bis zum 45. Tag vor Reisebeginn weiterhin möglich.
Bitte teilen Sie uns eventuelle Stornierungen/ Umbuchungen schriftlich per E-Mail an info@kuehlungsborn-travel.de mit.
Aktuelle Informationen zu den Bestimmungen finden Sie auf der Seite der Stadt Kühlungsborn
https://www.kuehlungsborn.de/service/gaeste-informationen/coronavirus.html
Während des Lockdowns werden wir im Dezember unsere Geschäftszeiten dementsprechend anpassen
und bitten deshalb um Ihr Verständnis und auch Ihre Geduld, sollten Sie uns nur eingeschränkt telefonisch erreichen.
Bleiben Sie gesund und viele herzliche Grüße von der Ostsee
Ihr Kühlungsborn Travel Team
Stand: 15.12.2020